- Der Ehepartner ist länger als 6 Monate abwesend
- Der Ehepartner hat Ehebruch begangen ( Jener würde sich bezüglich des Bruches vor der Inquisition rechtfertigen müssen)
- Der Ehepartner macht sich eines Verbrechens gegenüber Ogrimar schuldig und ist somit für den Partner nicht mehr tragbar. (zB Ketzerei)
Alle anderen Gründe sind nicht länger akzeptabel für eine Scheidung und wird nicht akzeptiert. In dem Falle von Gründen wie:
- erloschene Gefühle
- Unsicherheit gegenüber der Ehe und dessen Fortbestand
wird die Kirche Anklage wegen Schwurbruches erheben. Somit sollen sich nur jene binden, welche sich sicher sind einen Schwur vor unserem Herrn abzulegen und den Weg mit ihrem Partner gehen zu wollen. Dies soll die momentan lockere Ehebindung und Scheidungsrate reduzieren und an die Ernsthaftigkeit eines Schwures vor unserem Herrn erinnern.
|So prüfet wer sich ewig bindet!| | |||
Andere nicht aufgeführte Gründe werden gesondert betrachtet und gegebenenfalls werden die Richtlinien ergänzt.