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Der Weg zurück

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Eleonora
Bauer / Bäuerin
Beiträge: 33
Registriert: Fr 28. Okt 2011, 07:26

#1

Beitrag: # 44094Beitrag Eleonora »

Hallo zusammen.
Ich wollte gerne meinen alten ACC (inaktiv seit 2013) wieder frei machen.
Kann mir jemand sagen, an wen ich mich wenden kann/muss?
Ich habe auch schon überwiesen und wollte einfach nur fragen, ob ich noch was machen muss?

Freue mich über eine kurze Nachricht.

Eleonora
Zuletzt geändert von Eleonora am Di 31. Mai 2016, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Priesterin der Streiter von Nazagoth
Gildenleiterin der Streiter von Nazagoth
Cepheus DEV
Ehemaliger Mitarbeiter
Beiträge: 347
Registriert: Do 16. Mai 2019, 08:14

#2

Beitrag: # 44096Beitrag Cepheus DEV »

Hallo Eleonora,

sobald das Geld eingegangen ist und gebucht wurde, wird dein Account von der zuständigen Instanz freigeschaltet. Wenn du bereits überwiesen hast, musst du nur noch warten. Sollte sich die Freischaltung unerwartet verzögern, wird das gewählte Abo selbstverständlich erst ab Tag der Freischaltung wirksam, es geht also nichts verloren ;)

Gruß
Ceph
Eleonora
Bauer / Bäuerin
Beiträge: 33
Registriert: Fr 28. Okt 2011, 07:26

#3

Beitrag: # 44098Beitrag Eleonora »

ACHTUNG:

Es gibt leider einige Kunden, die Ihr Abo ohne Kündigung einfach nicht weiter gezahlt haben und
deshalb eine Accountkündigung durch erfahren haben. Diese Accountbesitzer müssen sich
zunächst mit uns in Verbindung setzen - diese Accounts können nicht ohne weiteres wieder frei-
geschaltet werden.


Daher rührt meine Frage.
Ich habe den Acc damals nicht weiter bezahlt und habe ihn auslaufen lassen. Das war im Jahr 2013. Daher wollte ich wissen, ob das mit dem überweisen ausreicht.

Verzeih bitte meine "blöde" fragerei.

Grüßle
Ele
Priesterin der Streiter von Nazagoth
Gildenleiterin der Streiter von Nazagoth
Cepheus DEV
Ehemaliger Mitarbeiter
Beiträge: 347
Registriert: Do 16. Mai 2019, 08:14

#4

Beitrag: # 44099Beitrag Cepheus DEV »

Diese Aussage dürfte sich meines Wissens nur auf Accounts beziehen, die ein Abo via Lastschrift besitzen. Liegt keine schriftliche Kündigung vor und die Zahlung wird ausgesetzt, erfolgt eine Rückgabe der Lastschrift die für die Geschäftsführung einen Mehraufwand bedeutet und dem Abonnenten zusätzliche Gebühren verursacht. In solchen Fällen muss sowohl die Gebühr für die Rückgabe von Lastschriften als auch das gewünschte Abo bezahlt werden, bevor eine erneute Freischaltung des Accounts erfolgen kann. In der Regel wird dem jeweiligen Nutzer dann auch die Option für Lastschrift deaktiviert. Sollte das bei dir nicht der Fall sein oder solltest du ohnehin immer via Banküberweisung bezahlt haben, gilt die Aussage in meinem vorherigen Beitrag. Nutzer von Banküberweisung müssen nicht schriftlich kündigen.

Wenn du dir nicht sicher bist, sende einfach Ticket an die Kollegen mit entsprechendem Betreff, im Accountsystem sollte dir aber eigentlich angezeigt werden ob du offene Posten hast.
Eleonora
Bauer / Bäuerin
Beiträge: 33
Registriert: Fr 28. Okt 2011, 07:26

#5

Beitrag: # 44100Beitrag Eleonora »

Nein ich habe immer selbst überwiesen.
Also kein Lastschrift verfahren.
Dann danke ich dir für die Kompetente Hilfe und wünsche dir noch eine angenehme Nachtruhe.

Vielleicht mache ich dann ja Ende der Woche die Server wieder ordentlich unsicher ....

Grüßle
Ele
Priesterin der Streiter von Nazagoth
Gildenleiterin der Streiter von Nazagoth
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Kyrilia
Dorfältester / Dorfälteste
Beiträge: 149
Registriert: Di 25. Feb 2014, 16:48

#6

Beitrag: # 44112Beitrag Kyrilia »

Kleiner Tipp:
Wenn du das nächste Mal eine Pause machst, kündige den Account selbst (die bezahlten Tage kannst du danach trotzdem noch weiterspielen, es wird dir nur nicht erneut etwas in Rechnung gestellt), dann kannst du beim nächsten Reaktivieren nämlich gleich 1 Woche im Voraus losspielen, während die Überweisungswartezeit noch läuft. :)
Nie ganz weg
und viel zu neugierig
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