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Verfasst: So 5. Mai 2024, 12:08
Mit großen Bedenken, dass die Wahrung der von Ogrimar bestimmten Gesetze nicht länger gegeben ist und aus tiefer Besorgnis für jene, die dem einzig Wahren treu ergeben sind und die sich dienend der Kirche und ihren Glaubensgrundsätzen unterwerfen, sehe ich mich aufgrund der neuesten Begebenheiten gezwungen, einen Misstrauensantrag gegen die Inquisition der dunklen Kirche vorzubringen.
Als aufrechter und loyaler Gläubiger seiner einzig wahren Majestät, liegt es mir eigentlich fern, die Autorität und das Wirken der Inquisition infrage zu stellen. Jedoch kann ich in diesem Fall die offensichtlichen Mängel in deren Vorgehensweise nicht ignorieren. Meines Erachtens nach weist sie in der Führung des Tribunals gegen meine Person erhebliche Verfahrensfehler auf, die sich bei einer gerechten Urteilsfindung durch die schwarze Gemeinde negativ auswirken würden. Zusätzlich unterstelle ich dieser Institution 1) Voreingenommenheit, 2) das Fehlen von Objektivität, 3) mangelnde Neutralität und 4) Befangenheit. Mein Antrag begründet sich deshalb wie folgt:
Die Inquisition und deren Sprecherin gehen mit einem tief verwurzelten Misstrauen gegenüber mir und der Überzeugung ihrer Unfehlbarkeit an ihre Aufgabe heran. Statt eine neutrale und unparteiische Haltung einzunehmen, so wie das Gesetz des Herrn es vorsieht, scheint man bereits im Vorfeld von der Schuld eines Angeklagten, in diesem Falle mir, überzeugt zu sein.
Bis zum Abend des Tribunals wurden mir keine Beweise vorgelegt, die die Anschuldigungen meiner Schwester stützen, weshalb eine angemessene Vorbereitung einer Verteidigung nicht möglich war. Des weiteren wurde mir keine Gelegenheit einberaumt, mich in einer vorherigen Anhörung und Befragung zu den Anschuldigungen zu äußern. Ob all dies wohl daran liegt, dass die Inquisitorin selbst eng mit der klagenden Partei in Verbindung steht? Diese Vermutung liegt nahe, da die Vorstehende ihren eigentlich neutralen Posten verließ, um an der Stadtmauer weitere Anschuldigungen gegen mich zu erheben, anstatt sich ausschließlich der Wahrheitsfindung zu widmen, so wie es ihre Position eigentlich einfordert. Zusätzlich bezichtigte sie mich am Abend des einberufenen Tribunals weiterer Vergehen, wie Mord und Entführung, die zu keinem anderen Zeitpunkt erwähnt worden waren und führt noch dazu eine weitere klagende Partei auf, die sich als diese niemals geäußert hat. Es widerspricht jeglicher Verfahrenspraxis, einem Angeklagten zum Beginn des Tribunals neue Taten zur Last zu legen, über die er zuvor nicht informiert wurde. Ich werde des Mords beschuldigt: Wo ist die Leiche? Mir wird vorgeworfen, die Priesterin entführt zu haben: Auf welcher Grundlage basiert diese Anschuldigung? Sowohl das Schriftwerk an der Stadtmauer, sowie auch der gestrige Abend verdeutlichen, dass eine objektive Prüfung der Anklagepunkte unter der aktuellen Besetzung unmöglich ist. Die Inquisition räumte sogar selbst ein, dass niemand Neutralität bewahren könne, wenn er es mit jemandem wie mir zu tun habe, dem solche umfangreichen Taten vorgeworfen werden. Ich möchte betonen, dass ich bisher für nichts verurteilt wurde. Genauso wenig kann mir irgendein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Dennoch wird die Inquisition nicht müde ihre festgefahrene Überzeugung bezüglich meiner angeblichen Schuld kundzutun, was genau dieser von ihr für alle hörbar gesprochene Satz impliziert: "Wollt Ihr Euch der Vergehen schuldig bekennen, die Ihr begangen habt?" Um es für diejenigen klarer zu formulieren, denen es schwerfällt, meiner Argumentation zu folgen. Korrekterweise muss der Satz heißen: "Wollt Ihr Euch der Vergehen schuldig bekennen, derer Ihr angeklagt werdet?" Diese Fehler sind einer Inquisition seiner Lordschaft nicht würdig. Meine Einschätzung, dass die Vorstehende dieser sämtliche Neutralität vermissen lässt und die Verfahrensführung auf einer vorgefassten Meinung über mich basiert, bestätigt sich durch weitere gefallene Äußerungen an diesem Abend, die sich seit geraumer Zeit wiederholen. Mag man mir die Suche nach "Rampenlicht", "Selbstdarstellung" und den "guten Samariter der schwarzen Gemeinde" unterstellen. Wenn es irgendwie hilft: Dahingehend bekenne ich mich für schuldig. Was ist dafür das Urteil? Ich nehme es gerne an. Denn ich kann mir Arroganz leisten. Kann das die Inquisition unter den gegebenen Umständen aber auch noch? Im Gegensatz zum einberufenen Tribunal lege ich großen Wert auf die klare Darlegung der Anschuldigungen und möchte daher eine weitere Äußerung der Inquisitorin erwähnen, die ich als Beweis für ihre Voreingenommenheit heranziehe. Sie behauptete, ich betrachte Menschen als Spielzeug. Normalerweise vermeide ich es, mich unnötigen Lächerlichkeiten hinzugeben. Wenn sie mir aber schon so nett präsentiert werden, gebe ich sie gerne zurück. Wird mir das also als weitere Verfehlung zur Last gelegt? Dann habe ich das Recht zu verlangen, dass es in einer separaten Anklageschrift aufgeführt wird. Eines sei jedoch dazu gesagt: Wer sich wie Spielzeug behandeln lässt, um nicht in Vergessenheit zu geraten und darauf hofft, dann wahrgenommen zu werden, ist am Ende genau das. In Anbetracht meiner Darstellung schwerwiegender Vorstöße gegen die Glaubensgrundsätze und der von Gott geschaffenen Gesetze, reiche ich deshalb diesen Misstrauensantrag gegen die Inquisition ein und strebe ein Amtsenthebungsverfahren an, welches sich auf der Handlungsunfähigkeit dieser Institution begründet. Aufgrund der erheblichen Schwere meiner Vorwürfe berufe ich mich, gemäß den vorherrschenden Gesetzen, auf die gängige Praxis der Schuldvermutung.
Eine vom dunklen Lord berufene Inquisition, die die Macht besitzt, über Recht und Unrecht, über die Zukunft von Existenzen und deren Ansehen zu entscheiden, sollte für Transparenz, Gerechtigkeit und Respekt stehen, doch es scheint, dass diese Worte dort kaum Beachtung finden.
Wie die Mitglieder dieses Ausschusses am Abend des Tribunals bewiesen haben, scheinen sie mit zahlreichen anderen Aufgaben und Ablenkungen befasst zu sein, war es doch offensichtlich nicht möglich, innerhalb von drei Wochen nach Klageerhebung, gründliche und zielgerichtete Ermittlungen gegen mich zu führen. Größe und Glaubwürdigkeit entstehen nicht daraus, andere zu beleidigen oder herablassend zu behandeln. Stattdessen zeigt sich wahre Größe darin, eigene Fehler zu erkennen, sich zu hinterfragen und es bei der nächsten Chance, die sich einem bietet, besser zu machen. Ich gewähre somit eine Frist von zwei Mondzyklen, um sich mit meinem Misstrauensantrag auseinanderzusetzen, die Verteidigung vorzubringen und mir Zeugen zu benennen, die in der Lage sind, mich vom Gegenteil zu überzeugen. Sollte dies nicht binnen dieses Zeitraums geschehen, sehe ich meinen Antrag als akzeptiert an und lasse das Verfahren der Amtsenthebung in die Wege leiten. | ||