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Verfasst: Mi 21. Mär 2012, 23:16
Durch das jüngste Ereignis stellte sich die Frage, in wie weit ein Eheschwur schwer wiegend sein sollte. So stellt sich die Frage ob dieser Schwur einfach so revidiert werden kann und somit nach belieben eine Scheidung durchgeführt werden kann. Die Argumente ergaben, KEIN Schwur vor Ogrimar ist geringfügig, sondern ernsthaft schwerwiegend. Aufgrund etlicher Differenzen wie im Scheidungsfall zu verfahren ist legt der Klerus folgende Richtlinien für eine Scheidung fest. Ein Ehebund sollte nach Meinung der Kirche nur vollzogen werden, wenn beide Seiten sich absolut sicher sind, gegenüber dem allmächtigen Herrn einen Schwur abzulegen. Somit ist eine Scheidung ohne Konsequenzen nur noch möglich wenn folgende Gründe vorliegen und geprüft wurden:
- Der Ehepartner ist länger als 6 Monate abwesend
- Der Ehepartner hat Ehebruch begangen ( Jener würde sich bezüglich des Bruches vor der Inquisition rechtfertigen müssen)
- Der Ehepartner macht sich eines Verbrechens gegenüber Ogrimar schuldig und ist somit für den Partner nicht mehr tragbar. (zB Ketzerei)
Alle anderen Gründe sind nicht länger akzeptabel für eine Scheidung und wird nicht akzeptiert. In dem Falle von Gründen wie:
- erloschene Gefühle
- Unsicherheit gegenüber der Ehe und dessen Fortbestand
wird die Kirche Anklage wegen Schwurbruches erheben. Somit sollen sich nur jene binden, welche sich sicher sind einen Schwur vor unserem Herrn abzulegen und den Weg mit ihrem Partner gehen zu wollen. Dies soll die momentan lockere Ehebindung und Scheidungsrate reduzieren und an die Ernsthaftigkeit eines Schwures vor unserem Herrn erinnern.
Andere nicht aufgeführte Gründe werden gesondert betrachtet und gegebenenfalls werden die Richtlinien ergänzt.
- Der Ehepartner ist länger als 6 Monate abwesend
- Der Ehepartner hat Ehebruch begangen ( Jener würde sich bezüglich des Bruches vor der Inquisition rechtfertigen müssen)
- Der Ehepartner macht sich eines Verbrechens gegenüber Ogrimar schuldig und ist somit für den Partner nicht mehr tragbar. (zB Ketzerei)
Alle anderen Gründe sind nicht länger akzeptabel für eine Scheidung und wird nicht akzeptiert. In dem Falle von Gründen wie:
- erloschene Gefühle
- Unsicherheit gegenüber der Ehe und dessen Fortbestand
wird die Kirche Anklage wegen Schwurbruches erheben. Somit sollen sich nur jene binden, welche sich sicher sind einen Schwur vor unserem Herrn abzulegen und den Weg mit ihrem Partner gehen zu wollen. Dies soll die momentan lockere Ehebindung und Scheidungsrate reduzieren und an die Ernsthaftigkeit eines Schwures vor unserem Herrn erinnern.
|So prüfet wer sich ewig bindet!| | |||
Andere nicht aufgeführte Gründe werden gesondert betrachtet und gegebenenfalls werden die Richtlinien ergänzt.